Willkommen zur Online Vertreterwahl 2023
Die Onlinewahlen zur Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter in die Vertreterversammlung der Spreewaldbank eG.
beginnt am 27. März 2023
endet am 14. April 2023
Gern können Sie die Online-Wahl auch während der Servicezeiten in Ihrer Filiale vor Ort im oben genannten Zeitraum durchführen.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und stimmen sie ab!
Ablauf der Onlinewahl
Die Onlinewahl wird mit dem von uns beauftragten Dienstleister Polyas GmbH mit Sitz in Berlin durchgeführt. Die Polyas GmbH stellt das Online-Wahlsystem zur Verfügung.
Folgende Anforderungen werden erfüllt:
Strikte Trennung der Wählerdaten von Stimmzetteln
Die eindeutige Identifizierung und Authentifizierung erfolgt über ein spezielles Wählerverzeichnis.
Die Stimmabgabe kann nur einmalig durchgeführt werden. Diese kann nicht verändert, gelöscht oder ergänzt werden.
Die Online-Wahl findet vom 27.03.-14.04.2023 statt.
Ablauf der Onlinewahl:
Die Anmeldung : Eingabe der persönlichen Zugangsdaten
Eine Einladung zur Wahl erhalten alle Mitglieder per Post, in der gleichzeitig die
Zugangsdaten (Wähler-ID und einem einmalig-gültigen Passwort) zum Online- Wahlsystem enthalten sind.
Bestätigung der Anmeldung: Die Anonymisierung
Das Wahlsystem prüft, ob die Daten im Wählerverzeichnis hinterlegt sind. Bei vorhandener Wahlberechtigung wird der Zugang zum Wahlsystem freigegeben und die Anmeldung bestätigt. Die Anmeldung erfolgt anonymisiert.
Die Online-Stimmabgabe: Die Wahlentscheidung
Der Stimmzettel wird angezeigt und per Mausklick können die verfügbaren Stimmen auf der Wählerliste verteilt werden.
Überprüfung der Stimmabgabe
Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels wird dieser nochmals zur Bestätigung oder zur möglichen Korrektur angezeigt.
Abschluss der Stimmabgabe
Um den Wahlvorgang abzuschließen, erfolgt die Abmeldung im Online-Wahlsystem. Erst dann wird der Stimmzettel übertragen. Die verwendeten Zugangsdaten können nicht erneut genutzt werden. Der Stimmzettel liegt anonymisiert in der digitalen Wahlurne.
Die Stimmabgabe kann beliebig oft unterbrochen und neu begonnen werden. Ist die Wahlentscheidung einmal verbindlich bestätigt, ist die Wähler-ID gesperrt und kann nicht mehr verwendet werden.